Fragen und Antworten rund um das Thema Reitabzeichen

1. Das neue Reitabzeichensystem hat 10 Abzeichen, was bedeutet das für mich?

Die Reitabzeichen 10-6 sind mit den ehemaligen Motivationsabzeichen vergleichbar. Das Reitabzeichen 10 (RA 10) entspricht dem ehemaligen "Steckenpferd", das Reitabzeichen 7 (RA7) dem ehemaligen "Großen Hufeisen". Das neue Reitabzeichen 6 (RA6) überbrückt die große Kluft zum Reitabzeichen 5 (RA5; früher DRA IV; "kleines" Reitabzeichen) und soll darauf vorbereiten. Gerne beraten wir Sie, welches Reitabzeichen 10, 9, 8, 7 oder 6 für Sie oder Ihr Kind das Richtige ist. Für die Reitabzeichen 10 - 6 gibt es in der Prüfung ein "bestanden" oder "nicht bestanden". Das RA6 und RA7 ersetzt den Basispass. Die Reitabzeichen 10-6 können beliebig oft und in beliebiger Reihenfolge absolviert werden. Ab dem RA5 ist eine feste Reihenfolge einzuhalten. Mit dem bestandenen RA5 wird man in die Leistungsklasse 6 eingestuft. Erst mit dem Reitabzeichen 4 (RA4; ehemaliges DRA III; "großes" Reitabzeichen) hat man die Voraussetzung für die Leistungsklasse 5 erlangt. Das Reitabzeichen 3 (RA3) ist die neue und zwingend vorgeschriebene Zwischenstufe, bevor das Reitabzeichen 2 (RA2; ehemaliges DRA II; "silbernes Reitabzeichen"). Das RA3 hat keinen Einfluss auf die Leistungsklasse. Mit dem bestandenen RA2 hat man die Leistungsklasse 4. Selbstverständlich kann die LK4 und höher auch über Turniererfolge erlangt werden. Das Reitabzeichen 1 (RA1) befähigt zur LK3.

2. Wann muss ich das RA6 und RA7 machen?

Wenn du das RA5 vollwertig machen willst, ist die Zugangsvoraussetzung der Basispass oder das RA6 und RA7. Sobald jedoch das RA5 disziplinspezifisch angestrebt wird, wird der Basispass nicht benötigt. Jedoch ist zwingend das RA6 und RA7 vorgeschrieben sowie ein Mindestalter von 21 Jahren. Übrigens, solltest du in der Vergangenheit das "Große Hufeisen" gemacht haben, ersetzt dieses das RA7.

3. Muss ich in einem Reitverein sein, wenn ich ein Reitabzeichen machen will?

Ja, aber nur für die Reitabzeichen 5 und höher. Auch für die Longierabzeichen 5 und 4, Zertifikat Bodenarbeit und Reitpass ist die Mitgliedschaft in einem Reitverein vorgeschrieben. Für die Reitabzeichen 10 bis 6 und Basispass ist keine Mitgliedschaft in einem Reitverein notwenig.4.

Gibt es ein eigentlich ein Mindestalter, damit ich ein Reitabzeichen machen kann?

Nein. Jeder Reiter in jedem Alter, egal ob Kind, Jugendlicher oder Erwachsener kann jedes Reitabzeichen machen. Natürlich müssen die notwendigen reiterlichen Fähigkeiten vorliegen.

5. Wie lange gelten meine erworbenen Reitabzeichen?

Ein Abzeichen das abgelegt wurde, behält für immer seine Gültigkeit.

6. Wie heißt das ehemalige DRA IV ("kleines" Reitabzeichen) jetzt?

RA5

7. Wie heißt das ehemalige DRA III ("großes" Reitabzeichen) jetzt?

RA4


8. Ich möchte an Turnieren teilnehmen. Welches Reitabzeichen benötige ich?

Das RA5 ist Voraussetzung, um in den Turniersport einzusteigen mit LK6. Nach einer dreimonatigen Sperrfrist kann das RA4 absolviert werden, das u.a. Voraussetzung für die Leistungsklasse 5 ist.

9. Kann ich auch ein Reitabzeichen disziplinspezifisch machen?

Ja, ab dem RA5. Beim RA5 ist jedoch Voraussetzung, dass das RA6+7 vorliegt und du mindestens 21 Jahre alt bist. Ab dem RA4 kann jeder das jeweilige Reitabzeichen disziplinspezifisch ablegen. Wenn du das RA4 zum Beispiel dressurspezifisch abgelegt hast, kannst du trotzdem das nächste Abzeichen vollwertig absolvieren.

10. Welche Ausrüstung benötige ich für die Reitabzeichen-Prüfung?

In den Abzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung verpflichtend. Turnieroutfit ist ab dem RA5 erwünscht, jedoch nicht zwingend. Ab dem RA4 solltest du aber schon deine Prüfung im Turnieroutfit bestreiten.

11. Wie alt muss mein Pferd bzw. das Schulpferd sein und was muss es können?

Dein Pferd muss mindestens 5 Jahre alt sein und so weit ausgebildet sein, dass es den jeweiligen Reitabzeichenanforderungen genügt. Zum Beispiel muss es für das RA5 eine Dressurreiterprüfung der Klasse E laufen und einen E-Parcours.

12. Wann bin ich bei der Prüfung durchgefallen?

Ab dem RA5 muss eine Durchschnittsnote von mindestens 6,0 erreicht werden, wobei keine Teilprüfung schlechter als 5,0 sein darf. Für die Reitabzeichen 10-6 gibt es nur ein "bestanden" oder "nicht bestanden".

13. Ich habe eine Teilprüfung nicht bestanden, wann kann ich wiederholen?

Nach einer Sperrfrist von 3 Monaten kannst du innerhalb eines Jahres die Prüfung wiederholen.

14. Wann darf ich mein nächstes Abzeichen machen?

Ab dem RA5 müssen 3 Monate eingehalten werden, bis das nächste Abzeichen gemacht werden darf. Beim Reitabzeichen 10-6 gibt es jedoch keine zeitliche Beschränkung. Aber natürlich ist es auch wichtig, sich erst die Kenntnisse anzueignen, die für das nächst höhere Abzeichen gebraucht werden. Übung macht den Meister.

15. Fragen und Antworten zum Pferdeführerschein Reiten und Pferdeführerschein Umgang finden Sie hier.

Download: FN Informationen zu den Deutschen Reitabzeichen