Anmeldung für Reiterferien

Folgende Bedingungen werden mit dem Senden dieser Anmeldung für Reiterferien akzeptiert:

  • Entbindung der Aufsichtspflicht für minderjährige Kursteilnehmer
    (Bitte hier downloaden und bei Kursbeginn unterschrieben von einem Erziehungsberechtigten vorlegen)
  • Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr.
  • Bei Stornierung bis 30 Tage Beginn der Reiterferien: keine Storno-Gebühr.
  • Bei Absage 29 Tage – 11 Tage vor Beginn der Reiterferien 15% der Lehrgangskosten.
  • Wenn Sie 10 Tage vor Beginn der Reiterferien stornieren, 50% der Lehrgangskosten.
  • Bei Nichtantritt oder vorzeitigen Abbruchs der Reiterferien 100% der Lehrgangskosten.

Sollten Sie gebuchte Reiterferien aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht teilnehmen können, wie zum Beispiel Krankheit, können Sie bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung kostenfrei innerhalb eines Jahres zu einem anderen Reiterferien Termin wechseln.

Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und versendet werden. Dabei aber bitte den Namen des Ferienkindes angeben.
Pro Person bitte jeweils eine Anmeldung versenden.

Anmeldeformular


    Wählen Sie hier den gewünschten Zeitraum aus (*):



    Falls notwendig, erziehungsberechtigt ist:

    Überweisung:

    ______________________________

    Bankverbindung: Sparkasse Mainburg
    Aktiv-Reitschule Mainburg
    IBAN: DE69 7505 1565 0011 0856 10
    BIC: BYLADEM1KEH

    _________________________________

    Haben Sie noch Fragen bzgl. des Aufenthaltes

    Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. über dieses Anmeldeformular) werden die Angaben des Nutzers / der Nutzerin zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System („CRM System“) oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

    Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

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