Reitabzeichen RA7 (vorher großes Hufeisen)

Zulassung

An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur

 Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressuraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)

 Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen am selben Tag oder unabhängig von diesen erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Stationsprüfungen

Station 1:

Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten

Station 2:

Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze

Station 3:

Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8 (Station 3), zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren (Volte, aus der Ecke kehrt, einfache Schlangenlinie), Traben auf gerader Linie, rückwärts treten lassen.

Prüfungsergebnis

1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.

 2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.

2. Das Reitabzeichen 7 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Hier können Sie sich für die Reitabzeichen 10 bis 6 anmelden