Reitabzeichen RA10 (vorher Steckenpferd)

Informationen für die Zulassung, der Prüfung, der Urkunden, den Stationsprüfungen für die Abzeichen RA10, RA9, RA8, RA7 und RA6.

Zulassung

An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Teilnehmer ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 - 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

1. Teilprüfung praktisches Reiten

Reiten (mit und/oder ohne Sattel an der Longe im Schritt und Trab ( leichttraben und aussitzen ) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab ( kurze Reprisen ) (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen). Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.

2. Stationsprüfungen

Station 1:

Pferdepflege: z.B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit. Mithilfe beim Zäumen und Satteln

Station 2:

Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse

Prüfungsergebnis

1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Die Ausprägung des losgelassenen und balancierten Sitzes beim Reiten fließt in die Beurteilung ein.

2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.

2. Das Reitabzeichen 10 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Hier können Sie sich für die Reitabzeichen 10 bis 6 anmelden

Reitabzeichen RA9 (vorher Kleines Hufeisen)

Zulassung

An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Teilnehmer ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 - 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

1. Teilprüfung praktisches Reiten

Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (leichttraben und aussitzen) und Galopp (Einzelgalopp möglich) (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen). Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

2. Stationsprüfungen

Station 1:

Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes).

Station 2:

Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze

Station 3:

Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10 (Station 2), zusätzlich Geradeausführen von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

Prüfungsergebnis

Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.

Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.

2. Das Reitabzeichen 9 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Hier können Sie sich für die Reitabzeichen 10 bis 6 anmelden

Reitabzeichen RA8

Zulassung

An der Prüfung zum Reitabzeichen 9 dürfen alle Teilnehmer ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 - 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

1. Teilprüfung praktisches Reiten

Reiten in der Gruppe im Schritt, Trab (leichttraben und aussitzen) und Galopp (Einzelgalopp möglich) (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen). Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände in allen Grundgangarten abgeprüft.

2. Stationsprüfungen

Station 1:

Vorbereitung des Pferdes zum Reiten (Pflege, Mithilfe beim Satteln und Zäumen, Einstellen des Bügelmaßes).

Station 2:

Kenntnisse auf dem Gebiet des Pferdeverhaltens, Ethische Grundsätze

Station 3:

Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 10 (Station 2), zusätzlich Geradeausführen von beiden Seiten, das angebundene Pferd zur Seite weichen lassen, Sicherheit auf der Stallgasse, Passieren anderer Pferde

Prüfungsergebnis

Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.

Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.

2. Das Reitabzeichen 9 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Hier können Sie sich für die Reitabzeichen 10 bis 6 anmelden

Reitabzeichen RA7 (vorher großes Hufeisen)

Zulassung

An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur

 Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressuraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)

 Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen am selben Tag oder unabhängig von diesen erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.

3. Stationsprüfungen

Station 1:

Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten

Station 2:

Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze

Station 3:

Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8 (Station 3), zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren (Volte, aus der Ecke kehrt, einfache Schlangenlinie), Traben auf gerader Linie, rückwärts treten lassen.

Prüfungsergebnis

1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.

 2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.

2. Das Reitabzeichen 7 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Hier können Sie sich für die Reitabzeichen 10 bis 6 anmelden

Reitabzeichen RA6

Zulassung

An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.

Was muss man können?

1. Teilprüfung Dressur

Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten. (Hilfszügel gemäß § 70.D LPO sind zugelassen)

2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.

3. Stationsprüfungen

Station 1:

Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit

Station 2:

Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen

Prüfungsergebnis

1. Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Sitz und Hilfengebung beim Reiten fließen in die Beurteilung ein.

2. Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.

Wiederholung der Prüfung

1. Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind.

2. Das Reitabzeichen 7 kann jährlich neu erworben werden.

Urkunde, Abzeichen

Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.

Hier können Sie sich für die Reitabzeichen 10 bis 6 anmelden